Im Rahmen der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2013“ des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung stehen insgesamt 36 Mio. Euro zur Verfügung. In ganz Österreich können mit dem zur Verfügung stehenden Budget rund 24.000 Projekte gefördert werden.
Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2013“
Der Bund fördert auch im Jahr 2013 die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in privaten Haushalten. Durch die Neugestaltung der Förderaktion gibt es heuer bei der Antragsstellung keinen Zeitdruck.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb bis zu einer Leistung von max. 5 kWp (Kilowatt Peak).
- Es gibt keine Beschränkungen bezüglich der Anlagengröße.
- Der Förderungsantrag kann ausschließlich von Privatpersonen eingereicht werden.
- Die Anlagen müssen der Versorgung privater Wohngebäude dienen und eine überwiegend private Nutzung muss gewährleistet sein.
- Die Anlagen müssen von einer befugten Fachkraft normgerecht montiert und installiert werden.
Wie hoch ist der geförderte Beitrag?
© RWA |
- Freistehende/Aufdach-Anlagen: 300 Euro/ kWp für max. 5 kWp
- Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen: 400 Euro/kWp für max. 5 kWp
- Registrierung ist solange möglich wie Fördergeld da ist, spätestens jedoch bis 30.11.2013.
Wie kann ich die Antragstellung durchführen?
- Die Antragstellung ist ausschließlich online unter www.pv2013.at möglich.
- Die Registrierung kann laufend erfolgen.
Wann kann ich die Förderung beantragen?
- Der Zeitraum für die Einreichung des Förderantrags läuft von 12.04.2013 bis 30.11.2013.
- Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen bzw. Lieferung von Materialien beantragt werden.
Wie lange habe ich Zeit die Anlage zu errichten?
- Achtung! Anlage muss ab Einreichung innerhalb von 12 Wochen, spätestens jedoch bis 30.11.2013 realisiert werden!
- Werden die Antragsunterlagen nicht innerhalb von 12 Wochen per Online-Plattform übermittelt, so verfällt die Registriernummer. Eine nochmalige Registierung ist nicht möglich!
Wann bekomme ich das Geld?
- Der Antrag wird durch die Abwicklungsstelle geprüft und dem Präsidium des Klima- und Energiefonds zur Genehmigung vorgelegt.
- Per E-Mail wird der Antragsteller, sobald das Präsidium des Klimas- und Energiefonds die Genehmigung erteilt hat, über die Auszahlung der Fördermittel informiert.
Kann ich die Förderung mit Landesförderungen kombinieren?
Die Kombination der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2013“ mit eventuellen Landesförderungen ist nicht möglich.
Service und Beratung im Lagerhaus
Die Energiesparberater in Ihrem Lagerhaus unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung einer Photovoltaik-Anlage und möglichen Förderungen dazu.
Nähere Informationen zu der Förderungsaktion finden Sie auf www.pv2013.at. Hier können Sie auch den Leitfaden zur Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2013“ herunterladen.

